Landeserziehungsgeld trotz Elterngeldgesetz erhalten
Baden-Württemberg macht es vor, denn hier gibt es eine klare politische Entscheidung zur Familien- und Sozialpolitik des Landes. Wer sich für Kinder und deren Erziehung entscheidet und während der ersten Lebensjahres zu Hause bleibt , erhält hierfür eine staatliche Unterstützung. Auch nachdem zum 01.01.2007 das Elterngeld eingeführt wurde, gibt es in Baden-Württemberg danach noch weiterhin das Landeserziehungsgeld.
Seit Oktober 2007 gibt es in Baden-Württemberg bis zu Euro 2.050 Landeserziehungsgeld.
Das Landeserziehungsgeld in seiner neuesten Form ist seit Oktober 2007 gültig. Es deckt mit dieser neuen Gesetzgebung angrenzend an das Elterngeld das zweite Lebensjahr des Kleinkindes ab. In der Regel wird das Elterngeld bis zum 12 bzw. 14 Lebensmonates des Babys und danach für 10 Monate das Landeserziehungsgeld gezahlt.
Gefördert werden sollen hier die Eltern, die für diese Zeit Ihren Job an den Nagel hängen und Ihre Kinder selbst erziehen wollen. Dies honoriert der Staat mit monatlich 205 Euro. Ab dem dritten Kind sollen hier sogar 240 Euro fließen. Außerdem unterliegt das Nettoeinkommen einer Alleinerziehenden Mutter einer erhöhten Einkommensgrenze.
Zusatzinfo:
Landeserziehungsgeld gibt es nur in vier Bundesländern.
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