Keine beitragsfreie Familienversicherung bei zu hohem Eigeneinkommen von Kindern
Bei erhöhten Zins-, Miet- und Pachteinnahmen entfällt gegebenenfalls der Anspruch der freiwilligen Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Dies gilt auch für minderjährige Kinder, denen die Eltern bereits Vermögen und Spareinlagen übertragen haben.
Sollte das Kind eine höhere Summe erben und liegt das Einkommen dann über der gesetzlichen Einkommensgrenze der Krankenkasse, schließt dies die Aufnahme aus.
Außerdem darf das monatliche, regelmäßige Einkommen Euro 350 nicht übersteigen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung liegt die Grenze bei Euro 400. Ebenso darf keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit ausgeübt werden.
Die Aufnahme in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse wird auch verweigert, wenn sie von der Versicherungspflicht derzeit befreit oder versicherungsfrei sind.
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