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Familienangehörige in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern
14. Dezember 2007
Auch volljährige Kinder und sonstige Familienangehörige können in der Familienversicherung der Krankenkasse mitversichert werden:
- Ehepartner
- Eingetragene Lebenspartner
- Schüler und Studenten bis 25 Jahre (bei Wehr- und Zivildienst verlängert sich die Zeit der Familienversicherung um die Dauer der Dienstzeit)
- nicht erwerbstätige Kinder oder solche, die nur einen Minijob ausüben
- Behinderte (diese ohne Altersbegrenzung)
Bei Pflege- und Stiefkindern, sowie bei Enkeln besteht die Möglichkeit der Familienversicherung. Voraussetzung hierfür ist, dass diese auch überwiegend vom Kassenmitglied unterhalten werden.
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