Krankenversicherungspflicht für alle – Nachzahlungspflicht auch ohne Leistungsbezug
Sie haben derzeit kein oder nur sehr geringes Einkommen und wollen oder können sich keine Krankenversicherung leisten. Dies ist ein fehlerhafter Gedanke, denn wenn sie krank werden, erst dann eine Krankenversicherung beantragen, sind sie dennoch nachzahlungspflichtig.
Viele Personen haben sich erst krankenversichert, als sie denn tatsächlich krank waren. Dem schob der Gesetzgeber jetzt einen Riegel vor.
Zum 01.04.07 trat ein neues Gesetz in Kraft, daß jede Person krankenversicherungspflichtig ist. Stellen Sie zum Beispiel erst im Oktober 2007 einen Antrag auf Krankenversicherung bei einer Krankenkasse, dann müssen sie den Beitrag für den Zeitraum ab dem 1. April 2007 nachleisten, auch wenn sie keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Hier gilt der Stichtag 1. April, den Sie nicht umgehen können, da das neue Gesetz zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten ist.
Allerdings bleibt zu prüfen, ob sie z.B. bei Ihren Eltern, Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner mitversichert werden können. Kinder in Ausbildung, Studium oder Weiterbildungsmaßnahmen können bis zum 25. Lebensjahr, bei Wehrpflicht/Zivildienst darüber hinaus mitversichert werden. Ebensolche, die Ihren Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich, Italien, Türkei haben und nur max. Euro 350 monatlich verdienen. Ein Merkblatt der Krankenkasse über Familienversicherung informiert sie über Ihre Möglichkeiten.
Die Mitversicherung ist kostenlos möglich, wenn gewisse Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Ebenso übernimmt der Staat den Krankversicherungsbeitrag nach dem SGB XII auf Antrag und bei Erfüllung der Antragsvorgaben.
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