Mogelpackung Kindergeldzuschlag
Der Staat ist nicht so spendabel wie es scheint. Die Hürden zur Nutzung des Kindergeldzuschlages sind sehr hoch angesetzt. Im Ursprung soll einkommensschwachen Familien geholfen werden. Allerdings haben diese in der Regel keine Chance, davon zu profitieren.
Wenn die Eltern oder nur der Vater oder Mutter als antragstellende Person einen Lohn unter dem gesetzlichen Existenzminimum erwirtschaften oder gar ALG II-Empfänger sind, haben Sie kein Glück bei der Beantragung des Kinderzuschlags. Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht in der Regel nur dann, wenn die Eltern (oder der Elternteil der den Antrag stellt) den eigenen persönlichen Unterhalt aus eigenen Einkünften, wie Lohn oder Gehalt nur für sich selbst bestreiten kann, aber nicht ausreichend für das Kind ist.
Kinderzuschlag ist für das Kind gedacht, aber wenn die Mutter Unterhaltsvorschuß oder Unterhalt vom Vater des Kindes bezieht, wird dieser vereinnahmte Betrag vom Kinderzuschlag abgezogen.
Somit ist es ziemlich klar, daß die meisten Fälle abgelehnt werden, denn es gibt nur max. Euro 140 je Kind.
Die offiziell propagandierten Ziele des Staates nach außen zum Wohle des Kindes und zum Schutze vor Verarmung einen Kindergeldzuschlag ins Leben zu rufen ist einfach. Doch wenn dieser fast nicht genutzt werden kann, sollte über eine Überarbeitung der Gesetzgebung nachgedacht werden.
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