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Geschenktes Geld vom Staat – Ohne Eigenzahlung Riester – Zulagen sichern
Mal wieder hat der Staat nicht mitgedacht! Es gibt ein noch wenigen Personen bekanntes Schlupfloch für die Riester Rente. In der Vergangenheit war es bisher so, daß Sie als Arbeitnehmer tätig sein mussten, um in den Genuss der Zulagen zur Riester Rente zu kommen.
Hier kommt es jetzt aber – unseren Politikern sei Dank – zu einer nicht bedachten Gesetzeslücke!
Sind Sie verheiratet und Ihr Ehepartner hat bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen, in den er regelmäßig monatlich einbezahlt? Dann haben Sie gewonnen, denn jetzt schenkt Ihnen der Staat jährlich Euro 114*, ohne daß Sie einen Vertrag bedienen müssen. Sie möchten wissen, wie das geht?
Ok, dann lesen sie einfach weiter. Sie werden staunen, wie einfach Ihnen der Staat “Nicht rückzahlbare Gelder” zur Verfügung stellt. Diese Vorgehensweise im Umgang mit der Riester Rente ist auch weitläufig als “abgeleiteter Zulagenanspruch” bekannt.
Grundvoraussetzung für den Erhalt der jährlichen Summe von Euro 114* ist, daß Sie als Nicht-Arbeitnehmer einen Riestervertrag auf Ihren eigenen Namen abgeschlossen haben müssen und ihr Partner berechtigt ist, Grundzulagen nach dem Riester-Rentengesetz zu erhalten und natürlich der monatlichen Einzahlung nachkommt. Sie selbst sind nicht dazu verpflichtet, monatliche Spareinlagen zu tätigen, erhalten aber dennoch diese staatlichen Zulagen aus der Riester Rente.
Also worauf warten? Euro 114* jährlich werden Ihnen vom Staat geschenkt. Schließen auch Sie jetzt sofort einen Vertrag ab und erhalten Sie “Geschenktes Geld vom Staat“.
** Euro 114 in 2007
** Euro 154 in 2008
Weitere Informationen zur Riester – Rente können Sie > hier lesen.
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