Kriterien und Voraussetzungen der Rürup Rente
Die Rürup Rente ist eine Basisrente, die seit 2005 als kapitalgedeckte Altersvorsorge staatlich gefördert wird. Sie kommt in den Leistungskriterien dabei der staatlichen Rente sehr nahe, die Art der Förderung macht die Rürup Rente allerdings vorteilhafter.
Das Konzept richtet sich an gut verdienende Arbeitnehmer, die andere Förderungen wie eine Riester Rente bereits ausgeschöpft haben, insbesondere jedoch an Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind und daher nicht in den Genuss der Riester Förderung kommen.Diese Personengruppe profitiert aufgrund bestimmter Merkmale der Rürup Rente ganz besonders von dem Modell des Ökonomen Bert Rürup. Die Rürup Rente ist in der Ansparphase insolvenzsicher und wird bei der Berechnung von Hartz IV nicht zum Vermögen gerechnet. Diesen Beitrag weiterlesen »
Ab 01.01.2012 verdoppeln sich die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Selbständige, die bereits seit ein oder zwei Jahren oder gar länger der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beigetreten sind, trifft es jetzt ziemlich hart. Denn wer die Sonderkündigungsfrist im Jahr 2011 vergessen oder übersehen hat, kann nun nicht einfach so kündigen. Das Vertragsverhältnis läuft für fünf Jahre.
Bis zum Jahresende 2010 lagen die monatlichen Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung bei 17,88 Euro in den alten Bundesländern und 15,19 Euro in den neuen Bundesländern. In 2011 wurden in den alten Bundesländern 39,38 Euro und in den neuen Bundesländern 33,60 Euro von den Selbständigen eingefordert. Ab dem 01.01.2012 wird der Beitrag nochmals drastisch verdoppelt: 78,75 Euro (West) und 67,20 (Ost).
Existenzgründer, die sich in 2012 für die freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheiden, erhalten für das erste Jahr der Mitgliedschaft eine Art Sonderbonus. Diese Neu-Selbständigen müssen nun 12 Monate lang nur den halben Beitrag zahlen. Danach wird auch der normale Beitragsatz fällig. Die Mitgliedschaft gilt auch hier generell für fünf Jahre.
Kindergeld bei Bundesfreiwilligendienst rückwirkend für 2011 erhalten
Seit dem 13. Dezember 2011 ist es rechtsverbindlich, dass alle volljährigen Kinder, die einen Bundesfreiwilligendienst ableisten, Kindergeld erhalten. Bundespräsident Christian Wulff hat das Gesetz unterschrieben, nach dem es der Bundesrat am 25. November 2011 beschlossen hat.
Kindergeldberechtigte Eltern haben nun die Möglichkeit, noch rückwirkend einen Antrag auf Kindergeld für die Monate im Jahr 2011 zu stellen, in denen ihr Kind einen Bundesfreiwilligendienst abgeleistet hat. Der Anspruch auf Kindergeld besteht auch dann, wenn der Antrag auf Kindergeld bereits vor geraumer Zeit von der Familienkasse abgelehnt wurde. Zwar werden die Kindergeld- und Familienkassen durch den Gesetzgeber zur Umsetzung angewiesen, dennoch sollte die Antragstellung durch die Kindergeldberechtigten Eltern erfolgen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Durch das neue Gesetz erhalten Eltern für ihre bis zu 25-jährigen Kinder Kindergeld. Dies gilt nun für die Vergangenheit und für die Zukunft. Damit wird der Bundesfreiwilligendienst dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Freiwilligen Ökologische Jahr gegenüber gleich gestellt. Dadurch werden sich aller Vorrausicht nach auch die Anzahl der Bewerber erhöhen, da die Kindergeldzahlung für viele Familien und junge Erwachsene sehr wichtig ist.
Der neue Gründungszuschuss tritt zum 28.12.2011 in Kraft
Bundespräsident Christian Wulff hat zum 23.12.2011 das neue Gesetz zum Gründungszuschuss „Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ unterschrieben. Heute wurde es im Bundesanzeiger unter dem Bundesgesetzblatt 2854 aus 2011/ Teil I aus Nr. 69 in Bonn angezeigt. Somit tritt das Gesetz zum neuen Gründungszuschuss mit allen Kürzungen und Neuregelungen morgen am 28.12.2011 in Kraft.
Wer also bisher vor hatte zu gründen, der sollte sich tunlichst beeilen. Denn wer heute noch gründet und seinen Antrag bei der Agentur für Arbeit auf Gründungszuschuss stellt, kann sich noch den alten Gründungszuschuss sichern.
Allerdings bleibt noch eine kleine Hintertür offen. Nach Möglichkeit sollte derjenige, der auf den letzten Drücker gründet vorsichtshalber bei der Gewerbeanmeldung das Datum ein paar Tage zurück datieren oder zumindest das heutige Datum als Gründungsdatum angeben. In den meisten Fällen ist dies ohne Probleme bis zu zwei Wochen rückwirkend möglich.
Gründungszuschuss Kürzungen im Jahr 2012
Die Gesetzesänderungen zum Gründungszuschuss treten im Jahre 2012 in Kraft. Existenzgründer, die somit erst in 2012 den Start in die Selbständigkeit wagen, müssen nun mit den prognostizierten Einschnitten rechnen.
Wer jetzt noch im Dezember seinen Antrag auf Gründungszuschuss einreicht, kann die alten rechtlichen Bestimmungen erhalten. Somit kann diese Personengruppe beruhigt im Dezember 2011 noch einreichen und erhält die gewohnten 9 Monate Gründungszuschuss plus die monatliche Pauschale in Höhe von 300 Euro, sowie auf zusätzlichen Antrag weitere sechs Monate den pauschalen Zuschlag von monatlich 300 Euro für Kranken- und Rentenversicherung. Diesen Beitrag weiterlesen »
Der gesetzliche Rechtsanspruch für den Gründungszuschuss läuft bald aus
Den Gründungszuschuss für Arbeitslose gibt es weiterhin in der alten Form, da es bisher im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag noch keine Einigung gab. Zwar wurde Ende Oktober 2011 und nun am 08. November 2011 schon ein zweites Mal verhandelt, dennoch ist noch immer kein Ende in Sicht.
Gründungswillige oder Gründungsinteressierte sollten Gas geben, denn am 22. November 2011 wird ein weiteres Mal getagt.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte schleunigst seinen Antrag auf Gründungszuschuss stellen und sich damit den Rechtsanspruch auf den derzeitigen Gründungszuschuss mit einer Laufzeit von 9 Monaten sichern. Diesen Beitrag weiterlesen »
Freiwillige Arbeitslosenversicherung wird immer wichtiger für Existenzgründer
Wer sich nach altem oder neuen Recht aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen will, sollte bedenken, dass nunmehr der noch vorhandene Restanspruch auf Arbeitslosengeld I mit der Existenzgründung und Zahlung des Gründungszuschusses definitiv verloren geht. Diesen Beitrag weiterlesen »
Drastische Kürzungen beim Gründungszuschuss ab 1. November 2011 geplant
Potentielle Existenzgründer sollten die Kürzungen beim Gründungszuschuss ab 1.11.11 beachten!
Existenzgründer, die bereits seit längerem eine Selbständigkeit ins Auge gefasst haben, sollten sich beeilen. Der Gesetzgeber plant drastische Kürzungen. Außerdem soll die Pflichtleistung auf Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt werden.
Gründer, die noch vor dem 01.11.2011 einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen, haben noch das Anrecht auf neun Monate Gründungszuschuss plus 300 Euro für Versicherungsbeiträge als Pflichtleistung. Diesen Beitrag weiterlesen »
Wohngeld für Azubis in zweiter Ausbildung möglich
In der heutigen Zeit entscheiden sich immer mehr junge Menschen dafür, eine zweite Ausbildung zu absolvieren. Oftmals habe diese jedoch, weil nach der Ausbildung schon erstes Geld verdient, eine eigene Wohnung und wohnen nicht mehr im Elternhaus. Nun stehen sie vor finanziellen Problemen, da das Einkommen durch den Ausbildungslohn zu gering und die Ausgaben für Miete, Nebenkosten usw. einfach zu hoch sind.
Auszubildende, die nach der ersten Ausbildung eine weitere Ausbildung anstreben, haben die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Bei der Erstausbildung ist dies nicht möglich, da hier die Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden muss. Wird dennoch ein Wohngeldantrag gestellt erfolgt hierbei eine generelle Ablehnung ,da die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Diesen Beitrag weiterlesen »
Gründer und Jungunternehmer haben oftmals Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Selbständige, die aktuell einen wirtschaftlichen Engpass haben, können einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Dieser dient zur Aufstockung des Einkommens bis hin zum Existenzminimum.
Ebenso können Jungunternehmer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben, einen Antrag auf Hartz IV stellen. In den ersten neun Monaten der Selbständigkeit erhält der Existenzgründer den Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 300 Euro für die Zahlung seiner Krankenversicherung und Rentenversicherung. Der Gründer muss weder bei der Antragstellung noch im nach hinein einen Nachweis über seine tatsächlich geleisteten Zahlungen an die Krankenkasse oder Rentenkasse erbringen. Ab dem 10. Monat erhält der Gründer für weitere sechs Monate auf persönlichen Antrag hin weiterhin monatlich nur noch die 300 Euro Zuschuss. Auch hier besteht keine Nachweispflicht. Da diese Zusatzzahlung am Anfang einer Existenzgründung für viele Jungunternehmer nicht ausreichend ist, besteht hier die Möglichkeit einen zusätzlichen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Diesen Beitrag weiterlesen »
